XOVI Glossar

Wie geht eine Suchmaschinenanmeldung?

Damit eine Website via Suchmaschine aufgefunden werden kann, muss sie im Index der Suchmaschine gelistet sein. In diesen Index gelangt die Website entweder durch automatische Indizierung durch den Roboter der Suchmaschine oder durch die manuelle Suchmaschinenanmeldung. In den Anfangszeiten der Suchmaschinen und insbesondere bei speziellen, zum Beispiel fachspezifischen Suchmaschinen, mussten Webseiten zunächst angemeldet werden. Es gab sogar Dienstleister, die sich um die Eintragung bei den einschlägigen Suchmaschinen kümmerten. Mittlerweile sind diese manuellen Eintragungen weitgehend überflüssig. Google indiziert Seiten heute zumeist schnell und in kurzen Intervallen.

Die Anmeldung zur Qualitätskontrolle

Bei vielen Suchmaschinen, die einst eine Anmeldung erforderten, diente dieser Schritt auch der Qualitätskontrolle. Eine Webadresse wurde zunächst angemeldet, anschließend geprüft und erst im letzten Schritt in den Index aufgenommen. Eine Prüfung hinsichtlich der Qualität findet bei Google allerdings auf Basis von Kriterien statt, die genau wie die Indizierung selbst völlig automatisiert geprüft werden. So ist die Suchmaschine mittlerweile sehr gut in der Lage, Spam als solchen zu erkennen. Anwender werden nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit auf Spam auf den relevanten ersten Seiten der SERPs stoßen.

Suchmaschinenanmeldung via Google Webmaster Tools

Obwohl Google Webseiten automatisch indiziert, ist die Eintragung einer URL in den Google Webmaster Tools weiterhin möglich – wenn auch ohne Garantie einer (zeitnahen) Aufnahme in den Index. Und dieser Schritt ist auch weiterhin nützlich, insbesondere bei größeren Web-Projekten. Denn mit der URL kann auch eine Sitemap eingereicht werden, die der Suchmaschine direkt den gesamten Aufbau der Website übermittelt. Dadurch steigen die Chancen, dass eine Website tatsächlich vollständig indiziert wird. Diese Sitemap wird in Form einer XML-Datei bei Google hochgeladen. Damit eine Website auf diesem Wege eingereicht werden kann, muss sich der Betreiber allerdings bei Google authentifizieren.

Vorsicht bei Angeboten!

Auch heute werben Dienstleister im Internet immer noch damit, dass sie ein Webprojekt bei unzähligen Suchmaschinen und Linklisten eintragen können. Von diesen Angeboten ist abzuraten. Der Markt der Suchmaschinen ist (gerade hier in Deutschland) konsolidiert, wenn nicht gar monopolisiert. Google ist der mit Abstand am meisten genutzte Anbieter und damit der fast einzig relevante. Linklisten und Bookmarking-Dienste wurden von Google mittlerweile weitestgehend entwertet.

Aus SEO-Gesichtspunkten ist eine Eintragung dort also mindestens überflüssig, in manchen Fällen sogar schädlich. Nicht wenige Webseiten, die einst als Linklisten von SEOs genutzt wurden, gelten inzwischen als Spamseiten. Ein Link von einer Spamseite gilt als „Bad Neighbourhood“ und wirkt sich negativ auf die Bewertung einer Website aus. Außerdem zeugt die automatisierte, mehr oder weniger gleichzeitige Eintragung bei unzähligen Linklisten von einem unnatürlichen Linkaufbau, was Google ebenfalls als Verstoß gegen die Richtlinien wertet.