Blacklist bedeutet in deutscher Sprache „schwarze Liste“. Eine Blacklist enthält in der Regel Daten, die von bestimmten Prozessen aufgrund spezieller Bedingungen ausgeschlossen werden. Die Whitelist ist das exakte Gegenteil davon, dazu ein Beispiel: Wenn jemand eine Party veranstaltet, und nur eingeladene Gäste Einlass erhalten, befinden sich diese Personen auf einer Whitelist. Wenn jemand eine Party veranstaltet, zu der jeder kommen darf, außer bestimmte Personen, werden diese auf der Blacklist aufgeführt. Im Internet beschreibt die Blacklist zum Beispiel eine Liste von Internetseiten, die aufgrund jugendgefährdender Inhalte nicht in den Suchergebnissen der Suchmaschine aufgeführt werden.
Unterschiedliche Arten von Blacklists
Blacklists werden in der digitalen Welt überall dort eingesetzt, wo die Anzeige bestimmter Inhalte nicht wünschenswert ist. Spamfilter arbeiten zum Beispiel mit Blacklists, auf denen die Absender aufgeführt werden, deren Mails durchgängig als Spam klassifiziert werden sollen. Auf der Whitelist hingegen stehen die Absender, von denen grundsätzlich kein Spam ausgeht. Bei Absendern, die weder auf der Blacklist, noch auf der Whitelist stehen, beurteilt der Spamfilter in der Regel individuell, ob es sich um Spam handelt oder nicht. Die Anzeige bestimmter Inhalte ist auch aus Sicht vieler Regierungen nicht wünschenswert, Stichwort Zensur. Diese wird übrigens nicht nur in Nordkorea und China angewendet, wenn auch dort verstärkt, sie kommt auch hierzulande in Form von Blacklists zum Einsatz.
Die Blacklist von Google
Jede Suchmaschine besitzt eine eigene Blacklist, mit der bestimmte Webseiten bzw. die zugehörigen IP-Adressen von den Suchergebnissen ausgeschlossen werden – so auch Google. Auf dieser Blacklist befinden sich zum Beispiel Webseiten, die gegen die Richtlinien von Google verstoßen, weil sie Spamming betreiben oder jugendgefährdende oder gewaltverherrlichende Inhalte publizieren. Da sich die Gesetze in dieser Hinsicht auch von Land zu Land unterscheiden, gibt es länderspezifische Blacklists.
Wie gelangt eine Website auf die Blacklist?
Webseiten kommen von ganz allein auf die Blacklist – zumindest muss nicht erst ein anstössiger Inhalt seitens eines Users gemeldet werden. Google handelt in dieser Hinsicht selbstständig und verbannt Seiten aus dem Index, sobald ein entsprechender Widerspruch zu den Richtlinien festgestellt wird. Allerdings ist ein solcher Widerspruch zu den Richtlinien längst nicht immer vom Webmaster beabsichtigt, weshalb Google anschließend versucht, den Betreiber zu kontaktieren. Das erfolgt zum Beispiel über die Google Webmaster Tools, sofern ein Account vorhanden ist. Es gibt viele Gründe, warum Webmaster einen Account bei den Google Webmaster Tools haben sollten, aber die sofortige Mitteilung seitens Google im Bezug auf die Blacklist ist sicher ein entscheidender. Über zahlreiche Tools, aber auch über die simple Google-Abfrage lässt sich herausfinden, ob die eigene Seite auf der Blacklist steht. Ist dies fälschlicherweise der Fall, können Webmaster ein Reinclusion Request stellen, um wieder in den Index aufgenommen zu werden. Der Anlass, weshalb man auf der Blacklist steht, muss in diesem Fall natürlich geklärt bzw. entfernt werden.
Die Macht von Google
Als marktführende Suchmaschine hat Google große Macht, die über die Blacklist ausgeübt wird. Ob eine Seite im Index von Google gelistet ist oder nicht, entscheidet gerade hier in Deutschland oft über die Existenz bzw. Nicht-Existenz von Unternehmen. Ist eine Seite nicht mehr über Google erreichbar, ist der Schaden gigantisch. Hinzu kommt, dass Google manche Seiten durchaus fälschlicherweise aussperrt, den Schaden tragen die Webseitenbetreiber allerdings allein.