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Wie kann man Google Analytics anonymisieren?

Google Analytics ist ein Analyse-Tool, mit dem Webseitenbetreiber das Besucherverhalten analysieren können. In Google Analytics ist einsehbar, woher die Nutzer kommen und wie sie sich auf der Website verhalten. Das Tool ist in den letzten Jahren allerdings mehr und mehr in die Kritik geraten. Die Gründe dafür liegen beim mangelndem Datenschutz. Im November 2011 entschied der Europäische Gerichtshof, dass IP-Adressen durchaus als personenbezogene Daten betrachtet werden können, die nicht ohne Weiteres aufgezeichnet werden dürfen, da sie genaue Rückschlüsse auf einzelne Nutzer ermöglichen könnten. Seitdem ist für die Nutzung von Google Analytics eine Anonymisierung der IP vonnöten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Die Anonymisierung sorgt dafür, dass die via Google Analytics ermittelten Daten nicht mehr einem einzelnen Nutzer zuzuordnen sind, indem Teile der IP verschleiert werden.

Die Anonymisierung in der Praxis

Durch das Urteil und die nun erforderliche Anonymisierung der IP kommen auf Nutzer von Google Analytics erhebliche Verpflichtungen zu. Zum einen sollte ein „Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung“ vorliegen. Diese Vertrag muss dem § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechen. Die Nutzer haben zudem das Recht, Widerspruch gegen die Nutzung ihrer Daten einzulegen. Die Webseitenbetreiber müssen diesem Recht entgegenkommen, indem sie auf ihrer Seite einen Link zu einem Add-on unterbringen, das das Tracking durch Google Analytics unterbindet. Zudem muss eine zweite Verlinkung auf ein Opt-Out-Cookie erfolgen, das das Tracking ebenfalls verhindert. Wie bereits zuvor muss eine Datenschutzerklärung auf der Seite enthalten sein. Kern des Ganzen ist natürlich die Anonymisierung selbst, die durch einen Zusatz im Tracking Code realisiert wird. Die Funktion nennt sich „anonymizeIP“, der Code wird von Google via Google Developers zur Verfügung gestellt. Diese Funktion bewirkt, dass die IP-Adressen der Nutzer um die letzten acht Bit gekürzt werden. So lassen sie sich nicht mehr zuordnen.

Altdaten

Vor dem Urteil erhobene Nutzerdaten sind nicht rechtskonform. Um zweifelsfrei im Recht zu sein, sollten Webmaster die vorhandenen Daten löschen und die Analyse von vorn beginnen.

Die Relevanz der IP-Anonymisierung für die Suchmaschinenoptimierung

Webmaster und Suchmaschinenoptimierer sind dazu aufgefordert, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes umzusetzen. Sie müssen die Funktion zur Anonymisierung im Tracking Code implementieren. Der Vertrag mit Google zur Auftragsdatenverarbeitung sollte schriftlich vorliegen. Wenn das noch nicht der Fall ist, bedeutet dies einen kurzfristigen Mehraufwand für Webmaster bzw. SEOs.